Remington 1858 Repliken
Um den großen Markt der Remingten Repliken etwas duchsichtiger zu machen, werden wir auf dieser Seite in alphabetischer Reihefolge versuchen, den Rest der 1858ger Remington Revolver aufzuführen. Hat der Leser grobe Informationen hierzu, bitte per Mail an die Kontaktadresse weiter geben. Bilder werden auch gerne, in guter Qualität, entgegen genommen. Es soll keine Datenbank oder eine expliziete Beschreibung erstellt werden. Hier wird lediglich nur gezeigt, wer was noch hergestellt hat. Der Name ist letztendlich immer ausschlaggebend über den Absatz des Produktes. Wer vermutete schon hinter dem amerikanisch klingenden Namen "Westerner's Arms" den italienischen Hersteller Uberti? Warum die Hersteller solche Namen wählten, wird wahrscheinlich an der damaligen Zeit, der Qualität und der Marktforschung und der Filmindustrie geschuldet sein.
Wer Ferarri fährt möchte auch nicht wissen, daß es eigentlich nur ein FIAT ist!
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Rote Karte
Wer möchte als Schütze nicht mehr als nur zwei Revolver sein Eigen nennen? Mühselig ist es allemal und auch sehr kostenintensiv! Viele schleppen sich im Jahr vier Revolver zusammen, da dies das Waffenstreckungsgebot nicht anders vorsieht . Nur Sinn und Zweck ist es ja nicht, die gelbe WBK so zu füllen. Schnell ist diese ja voll und es muss eine zweite her. Der zubearbeitende Beamte fragt sich natürlich zu Recht, ob es noch um das Schützentum geht oder doch schon eine Sammlerleidenschaft geweckt wurde?
Einen Riegel hat nun der Gesetzgeber ab September 2020 den Waffenanhäufungskandidaten vor die gelbe Karte geschoben. Hat jemand mehr als Zehn auf seinen Karten, so gilt der Bestandschutz, verkauft er eine und hat noch 11, so kann er keine mehr dazuholen.
Abhilfe schafft hier nur eine rote Sammlerkarte! Keine Diskussionen mehr mit dem Sachbearbeiter und auf Kaufdatum, nur zwei im halben Jahr, brauch man sich auch nicht mehr konzentrieren. Nun haben einige Behörden ein Problem bei dem Eintrag eines "Replika" und deshalb hat man nun beim letzten Treffen der FROCS (Friends of Centaure Society), 2018 in Radebeul, mit Herstellern beschlossen, nur noch den Begriff "Neo-Classiker" zu verwenden. Durch diese Abänderung der Beschreibung kann man nun seine Neoklassiker-Sammlung gegenüber der Behörde begründen und diese haben nicht mehr das Argument des Replika!
Ob nun noch ein Gutachten erstellt werden muss, obliegt natürlich weiterhin der Behörde. Im Waffengesetz steht dazu allerdings nichts, aber da viele Sachbearbeiter nicht in der Materie stecken, verlassen sie sich doch lieber auf ein teures Gutachten eines Sachverständigen. Teuer wird solch eine Karte auf jeden Fall. Kosten der zu überprüfenden Person steht auf der Liste, die Karte selber und nicht zu vergessen, die ordnungsgemäße Aufbewahrung. Ein Schrank der Sicherheitsstufe B darf nur noch von den jetzigen Sammlern als Besitzstandswahrung genutzt werden. Über Sinn und Unsinn wollen wir uns hier gar nicht auslassen. Man kann natürlich auch sein Gutachten selber schreiben. Aufstellung der ersten Stücke, Sammelplan und was sonst noch dazu gehört. Das man keine Munition dazu genehmigt bekommt, gehört genauso ins Reich der Fabeln, wie man damit auch nicht schießen darf! Wichtig ist das Hintergrundwissen und das Bedürfnis, die Geschichte des zu begehrenden Stückes vollständig aufklären zu wollen. Blödsinn ist es auch, dass auf einer Sammlerkarte ständig "Bewegung" sein muss! Zu Anfang einer Sammlung mag das Routine sein, da man noch die günstigen Stücke abgreifen kann, aber ist das Regal erschöpft, so kommen irgendwann die teuren Sachen an die Reihe. Für einen Prototypen legt man schon einmal mehr hin, als für eine "Brot und Butterkanone". Da muss man schon drauf sparen, wenn man nicht gerade die "goldene Amexokarte" hat!
Wie das Sammelgebiet im einzelnen auszusehen hat, bestimmt dann der Sammler selber.
Für unsere italienischen Freunde eine Tabelle, welche hilft, daß Herstellungsdatum der Waffe zu ermitteln.
Italian date stamps
Diese Buchstaben sind nicht Teil der Seriennummer
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